The Wine and Travel Connection
 
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The Wine & Travel Connection AGB

Allgemeine Reisebedingungen

1. Der Veranstalter
The Wine & Travel Connection (der Veranstalter) bietet Rundreisen durch das südliche Afrika an und verpflichtet sich, diese verantwortungsbewusst und nach bestem Wissen und Gewissen entsprechend des ausgeschriebenen Reiseprogramms durchzuführen.

2. Anmeldung
Die Anmeldung zu einer Reise sollte schriftlich erfolgen und wird vom Veranstalter schriftlich bestätigt

3. Bezahlung
3.1. Eine Anzahlung von 10 % des Reisepreises innerhalb von 7 Tagen nach Bestätigung der Anmeldung durch den Veranstalter
3.2. Die Restzahlung spätestens einen Monat vor Reiseantritt

4. Leistungs- und Preisänderungen
Der im Reisevertrag vereinbarte Reisepreis kann nach oben oder unten geändert werden, wenn zwischen Buchung und Reisebeginn mehr als 5 Monate liegen und unvorhersehbare Schwankungen des Wechselkurses (mehr als 20 %) eine solche Änderung rechtfertigen. In einem solchen Fall wird der Reiseteilnehmer unverzüglich, jedoch nicht später als 30 Tage vor Reiseantritt, in Kenntnis gesetzt. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5 % kann der Reiseteilnehmer gebührenfrei von der Reise zurücktreten.
Sollten sich Änderungen im Reiseablauf oder der angegebenen Unterkünfte als zwingend notwendig erweisen, wird eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht.

5. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Er ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.


6. Rücktritt durch den Reiseteilnehmer
Der Kunde kann jederzeit schriftlich von der Reise zurücktreten. Bei einer Absage durch den Reisegast länger als 45 Tage vor Reiseantritt werden alle bereits gezahlten Beträge abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von Euro 30 (R 300) pro Reiseteilnehmer zurückerstattet.
Bei einer Absage im Zeitraum von
• 45 bis 30 Tagen vor Reisebeginn werden 10 % des Reisepreises berechnet
• 29 bis 10 Tagen vor Reisebeginn 50 %
• weniger als 8 Tagen 100 % des Reisepreises

7. Rücktritt durch den Veranstalter
• bei Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindest – Teilnehmerzahl, jedoch nicht später als 21 Tage vor Reisebeginn. In diesem Fall werden alle vom Reiseteilnehmer bereits bezahlten Beträge erstattet.
• bei „höherer Gewalt“, wie z.B. Katastrophen, Krieg, politischen Unruhen.
Wird die Fortführung einer begonnenen Rundreise aus diesen Gründen unmöglich, ist der Veranstalter verpflichtet, die Reisenden auf dem kostengünstigsten Weg zum lokalen Ausgangspunkt der Reise zurückzubringen. Dadurch entstehende Extrakosten werden mit den bereits bezahlten und nicht verbrauchten Reisekosten verrechnet. Weitere finanzielle Ansprüche an den Veranstalter bestehen nicht.

8. Internationale (nationale) Flüge
Der Veranstalter kann nicht zur Verantwortung gezogen werden, wenn durch das Verschulden einer Fluggesellschaft Programmänderungen oder Zusatzkosten entstehen.

9. Versicherung
Die Reisegäste sind selbst dafür verantwortlich, alle erforderlichen Reiseversicherungen (Reiseunfall-, Auslandskranken-, Reiserücktritts-, Reiseabbruchsversicherung etc.) für sich abzuschliessen.
Der Veranstalter haftet nicht für Beschädigung oder Diebstähle von Gepäck oder persönlichen Gegenständen.

10. Reisebusse
Der Veranstalter mietet die Busse mit Fahrer bei bewährten Busunternehmen. Die Reisebusse sind voll klimatisiert. Die Reisegäste sind während der Fahrt durch eine Unfall-Haftpflichtversicherung des Busunternehmens versichert.

11. Visa/Pässe
Der Veranstalter steht dafür ein, deutsche Staatsangehörige über die Bestimmungen von Pass- und Visavorschriften zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Der Reisende ist selbst für die Einhaltung der Einreise-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften verantwortlich.
Der Reisepass muss bei Reiseantritt noch mindestens 6 Monate gültig sein und zumindest 2 freie Seiten aufweisen. Für Reisen durch Swasiland oder Lesotho muss der Reisepass mitgeführt werden.

12. Unwirksamkeits - Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

13. Sonstiges
Der Reisende kann den Veranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden massgebend. Sollte zum Zeitpunkt der Klageerhebung der Aufenthaltsort des Reisenden nicht bekannt sein, gilt in diesem Fall der Sitz des Veranstalters.

14. Flüge
Inlandsflüge können durch den Veranstalter in Zusammenarbeit mit einem Reisebüro für den Reiseteilnehmer gebucht werden. In diesem Fall werden die Flugbuchungen spätestens 21 Tage vor Reiseantritt getätigt. Die Tickets sind separat und direkt an das Reisebüro zu bezahlen.

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