The Wine & Travel Connection AGB
Allgemeine Reisebedingungen
1. Der Veranstalter
The Wine & Travel Connection (der Veranstalter)
bietet Rundreisen durch das südliche Afrika an
und verpflichtet sich, diese verantwortungsbewusst
und nach bestem Wissen und Gewissen entsprechend des
ausgeschriebenen Reiseprogramms durchzuführen.
2. Anmeldung
Die Anmeldung zu einer Reise sollte schriftlich erfolgen
und wird vom Veranstalter schriftlich bestätigt
3. Bezahlung
3.1. Eine Anzahlung von 10 % des Reisepreises innerhalb
von 7 Tagen nach Bestätigung der Anmeldung durch
den Veranstalter
3.2. Die Restzahlung spätestens einen Monat vor
Reiseantritt
4. Leistungs- und Preisänderungen
Der im Reisevertrag vereinbarte Reisepreis kann nach
oben oder unten geändert werden, wenn zwischen
Buchung und Reisebeginn mehr als 5 Monate liegen und
unvorhersehbare Schwankungen des Wechselkurses (mehr
als 20 %) eine solche Änderung rechtfertigen.
In einem solchen Fall wird der Reiseteilnehmer unverzüglich,
jedoch nicht später als 30 Tage vor Reiseantritt,
in Kenntnis gesetzt. Bei einer Preiserhöhung
von mehr als 5 % kann der Reiseteilnehmer gebührenfrei
von der Reise zurücktreten.
Sollten sich Änderungen im Reiseablauf oder der
angegebenen Unterkünfte als zwingend notwendig
erweisen, wird eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht.
5. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen
mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden
oder gering zu halten. Er ist insbesondere verpflichtet,
seine Beanstandungen unverzüglich der Reiseleitung
zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für
Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt
der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen,
so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
6. Rücktritt durch den Reiseteilnehmer
Der Kunde kann jederzeit schriftlich von der Reise
zurücktreten. Bei einer Absage durch den Reisegast
länger als 45 Tage vor Reiseantritt werden alle
bereits gezahlten Beträge abzüglich einer
Bearbeitungsgebühr von Euro 30 (R 300) pro Reiseteilnehmer
zurückerstattet.
Bei einer Absage im Zeitraum von
• 45 bis 30 Tagen vor Reisebeginn werden 10
% des Reisepreises berechnet
• 29 bis 10 Tagen vor Reisebeginn 50 %
• weniger als 8 Tagen 100 % des Reisepreises
7. Rücktritt durch den Veranstalter
• bei Nichterreichen der ausgeschriebenen Mindest
– Teilnehmerzahl, jedoch nicht später als
21 Tage vor Reisebeginn. In diesem Fall werden alle
vom Reiseteilnehmer bereits bezahlten Beträge
erstattet.
• bei „höherer Gewalt“, wie
z.B. Katastrophen, Krieg, politischen Unruhen.
Wird die Fortführung einer begonnenen Rundreise
aus diesen Gründen unmöglich, ist der Veranstalter
verpflichtet, die Reisenden auf dem kostengünstigsten
Weg zum lokalen Ausgangspunkt der Reise zurückzubringen.
Dadurch entstehende Extrakosten werden mit den bereits
bezahlten und nicht verbrauchten Reisekosten verrechnet.
Weitere finanzielle Ansprüche an den Veranstalter
bestehen nicht.
8. Internationale (nationale) Flüge
Der Veranstalter kann nicht zur Verantwortung gezogen
werden, wenn durch das Verschulden einer Fluggesellschaft
Programmänderungen oder Zusatzkosten entstehen.
9. Versicherung
Die Reisegäste sind selbst dafür verantwortlich,
alle erforderlichen Reiseversicherungen (Reiseunfall-,
Auslandskranken-, Reiserücktritts-, Reiseabbruchsversicherung
etc.) für sich abzuschliessen.
Der Veranstalter haftet nicht für Beschädigung
oder Diebstähle von Gepäck oder persönlichen
Gegenständen.
10. Reisebusse
Der Veranstalter mietet die Busse mit Fahrer bei bewährten
Busunternehmen. Die Reisebusse sind voll klimatisiert.
Die Reisegäste sind während der Fahrt durch
eine Unfall-Haftpflichtversicherung des Busunternehmens
versichert.
11. Visa/Pässe
Der Veranstalter steht dafür ein, deutsche Staatsangehörige
über die Bestimmungen von Pass- und Visavorschriften
zu unterrichten. Für Angehörige anderer
Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.
Der Reisende ist selbst für die Einhaltung der
Einreise-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften verantwortlich.
Der Reisepass muss bei Reiseantritt noch mindestens
6 Monate gültig sein und zumindest 2 freie Seiten
aufweisen. Für Reisen durch Swasiland oder Lesotho
muss der Reisepass mitgeführt werden.
12. Unwirksamkeits - Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages
hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages
zur Folge.
13. Sonstiges
Der Reisende kann den Veranstalter nur an dessen Sitz
verklagen. Für Klagen des Reiseveranstalters
gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden
massgebend. Sollte zum Zeitpunkt der Klageerhebung
der Aufenthaltsort des Reisenden nicht bekannt sein,
gilt in diesem Fall der Sitz des Veranstalters.
14. Flüge
Inlandsflüge können durch den Veranstalter
in Zusammenarbeit mit einem Reisebüro für
den Reiseteilnehmer gebucht werden. In diesem Fall
werden die Flugbuchungen spätestens 21 Tage vor
Reiseantritt getätigt. Die Tickets sind separat
und direkt an das Reisebüro zu bezahlen.